Im Moment lerne ich gerade die Feinheiten und den Wahnsinn der deutschen Gesetze kennen. Denn ich will mich ja mit dem Gründungszuschuss selbständig machen. Tolle Sache... wenn der Knöchel nicht wäre. Geplant war Start der Firma Mitte März. Nachdem mein Eingangsbereich zum Studio umgebaut wurde, inkl. Abtransport alter Möbel, Anlieferung neuer Möbel, Streichen, neue Nähmaschine und so weiter und so fort.
Genau an dem Wochenende vor dieser dichtgedrängten Arbeitswoche hatte ich mir nun ja das Wadenbein kompliziert gebrochen... und ich kann dem lieben Herrgott dankbar sein, dass mir dies nicht einen Tag später passiert ist.
Denn Voraussetzung für den Gründungszuschuss sind 90 Tage Restanspruch auf ALG I sowie ein Tag ALG I-Bezug. Logisch. Nur läuft ALG I während Krankheit weiter... und zwar 6 Wochen lang, erst dann ruht der Restanspruch und die Krankenkasse springt ein. Und so geriet ich letzte Woche erst einmal in Panik - denn diese 6 Wochen 'runterzählen' gingen schnurstraks auf meinen Stichtag zu, also den letzten Tag, an dem ich mich noch selbständig machen darf.
Ende der Geschichte ist (hoffentlich), dass ich bis Ende März noch ALG I in Krankheit beziehe, dann Krankengeld der KK - denn laufen kann ich frühestens wieder in 2 Monaten. Wenn der Arzt mich dann irgendwann wieder gesund schreibt, muss ich mich direkt am nächsten Tag wieder beim Amt arbeitslos melden, woraufhin mein Restanspruch weiter runterzählt. Das ist dann wiederum der erste Tag ALG I, erneut. Und dann? Muss ich direkt am darauffolgenden Tag beim Gewerbeamt stehen und mich selbständig machen... denn sonst habe ich keine 90 Tage Restanspruch mehr.
Nur muss mir jemand dieses telefonisch kommunizierte Rechenbeispiel noch schriftlich bestätigen... und da ziert sich das Amt gerade. We shall see...
Im Endeffekt fehlen mir 4 Wochen. 4 Wochen für den Umbau, erste Nähversuche, Tragfähigkeitsstudie, vorbereitende Termine. Die ich jetzt irgendwie nebenher und per Email erledigen muss... und vielleicht in einigen Wochen, wenn ich langsam, langsam wieder mehr Gewicht auf den Knöchel legen darf.
Aber immer noch besser als nächste Woche mit frisch operiertem Knöchel in die Selbständigkeit stolpern. :D
